Wie bekommt ein Patient eine gültige Verordnung für Ergotherapie?

 

 

Ergotherapie findet sowohl in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen statt als auch ambulant, dann meist in einer Praxis für Ergotherapie (nicht bindend, auch als Hausbesuch möglich!). Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus, pro Verordnung muss der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des Betroffenen.

Wenn ein Patient nicht in eine ergotherapeutische Praxis kommen kann findet, bei medizinischer Notwendigkeit, die Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

 

(Quelle: DVE)

Was sind denn überhaupt die sooft erwähnten "Heilmittel"?

 

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden können. Hierzu gehören Behandlungen mit Maßnahmen aus den Bereichen der Physikalischen Therapie (zum Beispiel Krankengymnastik, Massage oder Lymphdrainage), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie.

 

(Quelle: KBV)