Freier Mitarbeiter (Honorarkraft)
Definition:
Als freier Mitarbeiter oder Honorarkraft wird eine Person bezeichnet, die für eine Praxis/ein Unternehmen Aufträge ausführt, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in die Praxis eingegliedert zu sein. Er führt keine eigene Praxis bzw. hat er keine eigenen Praxisräume!
Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Er ist in der Regel für mehrere Unternehmen, hier Praxen, tätig.
Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Von diesem Entgelt muss er alle eigenen Kosten (Steuern, Krankenkasse, Versicherungen inkl. Rentenversicherung und Nebenkosten) selbst tragen.
Der freie Mitarbeiter stellt dem Auftraggeber (PraxisinhaberIn) für die erbrachten Leistungen eine Rechnung für seine Leistungen, in diesem Fall für die Behandlung von Patienten.
Der freie Mitarbeiter handelt immmer eigenverantwortlich und ist gegenüber den Praxisinhabern nicht weisungsgebunden. Er arbeitet mit den jeweiligen Praxisinhabern sozusagen "auf Augenhöhe", ist deren Geschäftspartner und nicht Angestellter.